Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR)
Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) erhebt ab dem Sommersemester 2026 gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Gebühren in Höhe von 800 Euro pro Semester für Bachelor-Studierende bzw. 1.200 € für Master-Studierende aus Drittstaaten*.
Studierende der THI, die aktuell bereits 500 Euro pro Semester zahlen oder ihr Studium zum Wintersemester 2025/2026 beginnen, sind von dieser Reform nicht betroffen!
Mit diesen Gebühren werden die Angebote für das Onboarding, die Integration und den Berufseinstieg für internationale Studierende ausgebaut. Die Leistungen sind im International Welcome Center (IWC) verortet. Von den Studiengebühren betroffene Studierende zahlen weiterhin den Studierendenwerksbeitrag pro Semester.
Wir an der THI sind bestrebt, unseren Studierenden die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, um ihre Fähigkeiten und Persönlichkeiten für die Berufswelt der Zukunft zu entwickeln. In unserem International Welcome Center finden Sie exzellenten Service und Unterstützung. Unsere Studienprogramme bieten Ihnen die besten Studienbedingungen.
Wer zahlt Studiengebühren?
Personen, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2026 mit einer *Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR) neu aufnehmen. Die Studiengebühren werden für die Dauer des gesamten Studiums und der Immatrikulation an der THI erhoben.
Link zur Gebühren- und Entgeltsatzung
Welche Leistungen bietet die THI an?
Onboarding
- Digitale Informationsveranstaltungen und Betreuung nach der Zulassung
- Unterstützung bei Antrag auf Aufenthaltstitel
- Informationen und Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung bei Fragen zu Studium und Aufenthalt in Deutschland
Integration und Deutschkurse
- Interkulturelle Seminare
- Allgemeine und fachliche Deutschkurse
- Landeskundliche Veranstaltungen und Exkursionen
- Mentoringprogramm
Berufseinstieg
- Workshops und Veranstaltungen rund um Bewerbung, Praktikum, Abschlussarbeiten und Berufseinstieg
- Kontaktdatenbank mit Unternehmen
- Bewerbungsunterstützung inklusive Bewerbungsmappencheck
International Welcome Center - How THI will get you on board!
Für folgende Personen werden bei entsprechender Prüfung keine Servicegebühren erhoben
- Deutsche oder Deutschen Gleichgestellte.
- Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats und/oder des EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben. Dazu zählen nicht diejenigen, die lediglich ein Studienkolleg besucht haben.
- Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der THI immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen.
- Schutzsuchende aus der Ukraine nach § 24 AufenthG
- Austauschstudierende, Gaststudierende, Summer School- und Weiterbildungsteilnehmer (für diese werden z.T. Studiengebühren erhoben).
- Studierende, die im Rahmen einer Promotion immatrikuliert sind.
- Weitere Personen, die nach der Gebühren- und Entgeltsatzung der THI berechtigt sind, im Bewerbungsportal einen Antrag auf Erlass der Servicegebühren zu stellen und deren Antrag genehmigt wird.
Link zur Gebühren- und Entgeltsatzung der THI(Bitte beachten Sie insbesondere auch Anlage 2)













